Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von KRT Gutachten Ulm.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
mündliche oder schriftliche Beauftragung
Terminvereinbarung
oder ausdrückliche Zustimmung zur Gutachtenerstellung
Wir erstellen:
Schadengutachten
Beweissicherungsgutachten
Fahrzeug- & Wertgutachten
Leistungsumfang wird im Gutachten klar definiert.
Für Geschädigte entstehen keine Kosten – die Abrechnung erfolgt direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Für Kasko- oder selbstverschuldete Schäden können Kosten entstehen, die vorab kommuniziert werden.
Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Keine Haftung bei falschen Angaben des Auftraggebers.
Das Gutachten bleibt geistiges Eigentum von KRT Gutachten.
Weitergabe an Dritte ist nur zur Schadenabwicklung gestattet.
Der Auftrag kann jederzeit vor Gutachtenerstellung beendet werden.
Nach Erstellung fallen die vereinbarten Kosten an (außer bei Haftpflichtschäden).
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