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Einsatzgebiet Ulm

Unabhängiger Kfz-Gutachter in Laupheim und Umgebung

Laupheim liegt an der B30 auf halbem Weg zwischen Ulm und Biberach. Von unserem Standort in Ulm aus kommen wir direkt zu Ihrem Fahrzeug.

An der B30 zwischen Ulm und Biberach

Wir besichtigen Fahrzeuge in der Laupheimer Innenstadt ebenso wie in Baustetten, Bihlafingen, Obersulmetingen oder Untersulmetingen.

Die B30 ist eine der wichtigsten Pendlerstrecken der Region und entsprechend stark befahren. Nach einem Unfall halten wir den Schaden unabhängig fest, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung belegen können.

Unter anderem in

  • Baustetten
  • Bihlafingen
  • Obersulmetingen
  • Untersulmetingen
  • Achstetten
  • Burgrieden
  • Mietingen
  • Schwendi

Einsatz ab Standort Ulm

Böblingerstraße 28/3, 89077 Ulm

Rund 20 km Luftlinie bis Laupheim – innerhalb unseres Einsatzgebiets von 150 km. Die Besichtigung findet immer an Ihrem Fahrzeugstandort statt.

Termin online buchen

Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – im Umkreis von 150 km um Ulm und Hamm. Wunschtermin wählen, wir bestätigen ihn persönlich.

Termin buchen

Mobiler Service

So läuft es in Laupheim ab

  1. 1

    Termin buchen

    Online in wenigen Minuten, per Telefon oder per WhatsApp.

  2. 2

    Wir kommen zum Fahrzeug

    Besichtigung dort, wo das Fahrzeug steht – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

  3. 3

    Gutachten erhalten

    In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.

Häufige Fragen

Fragen zum Kfz-Gutachten in Laupheim

Wie weit ist Laupheim von Ihrem Standort in Ulm entfernt?

Rund 20 km Luftlinie – Laupheim liegt damit gut erreichbar in unserem Einsatzgebiet.

Mein Auto steht nach einem Unfall auf der B30 noch beim Abschleppdienst – kommen Sie dorthin?

Ja. Geben Sie die Adresse des Abschleppdienstes als Fahrzeugstandort an und nennen Sie den Namen des Betriebs im Hinweisfeld.

Erstellen Sie auch eine Beweissicherung, etwa bei der Leasingrückgabe?

Ja. Mit einem Beweissicherungsgutachten halten wir den Zustand eines Fahrzeugs neutral und nachvollziehbar fest – zum Beispiel vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs.