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Ratgeber

Unverschuldeter Unfall: Ihre Rechte beim Kfz-Gutachten

Wer einen Unfall nicht verursacht hat, darf seinen Gutachter frei wählen – die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht.

Person notiert auf einem Klemmbrett den Heckschaden eines dunklen PKW.

Auf einen Blick

Das steht Ihnen als Geschädigtem zu

  • Freie Wahl des Gutachters

    Sie dürfen selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.

  • Kosten trägt in der Regel der Gegner

    Haben Sie den Unfall nicht verursacht, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten.

  • Alle Schäden belegt

    Das Gutachten hält Reparaturkosten, Wertminderung und Fahrzeugwert fest – die Grundlage, um Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen.

Was Sie ersetzt bekommen können

Welche Positionen im Einzelfall erstattet werden, hängt vom Unfallhergang ab. Typisch sind:

  • Reparaturkosten laut Gutachten
  • Merkantile Wertminderung
  • Kosten für das Gutachten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Anwaltskosten
  • Allgemeine Unkostenpauschale

Wann es Ausnahmen gibt

Bagatellschaden
Bei sehr kleinen Schäden (grob unter etwa 750 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Teilschuld
Die Kosten werden nach der Haftungsquote aufgeteilt.
Selbst verursacht
Dann ist Ihre eigene Versicherung zuständig – etwa die Vollkasko. Sie beauftragt in der Regel ihren eigenen Gutachter.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Nach dem Unfall

So gehen Sie richtig vor

  1. 1

    Unfallstelle sichern

    Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.

  2. 2

    Beweise festhalten

    Fotos von Fahrzeugen und Unfallstelle, Kennzeichen, Versicherung des Gegners und Zeugen notieren.

  3. 3

    Nichts unterschreiben

    Kein Schuldanerkenntnis abgeben und keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, bevor Sie sich informiert haben.

  4. 4

    Eigenen Gutachter beauftragen

    Buchen Sie einen Termin – wir kommen zum Fahrzeug und dokumentieren den Schaden unabhängig.

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Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – im Umkreis von 150 km um Ulm und Hamm. Wunschtermin wählen, wir bestätigen ihn persönlich.

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Häufige Fragen

Fragen zum unverschuldeten Unfall

Wer bezahlt das Gutachten, wenn ich nicht schuld bin?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Voraussetzung ist, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben und der Schaden über einer Bagatelle liegt.

Was gilt bei einem Bagatellschaden?

Bei sehr kleinen Schäden – als grobe Orientierung unter etwa 750 € – halten Gerichte ein vollständiges Gutachten oft für nicht erforderlich. Dann genügt meist ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was passiert bei Teilschuld?

Tragen beide Seiten eine Mitschuld, werden die Kosten – auch die für das Gutachten – in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Wir klären die Situation vorab mit Ihnen.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Ich weiß nicht sicher, ob ich schuld bin – was nun?

Das ist häufig der Fall. Sprechen Sie uns an; wir besprechen die Situation mit Ihnen, bevor ein Gutachten beauftragt wird.